Feldkennung 5003

Abrechnung | Praxismanagement | Software

Die Feldkennung 5003 bezeichnet die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis, an die ein Patient im Rahmen eines Vermittlungsfalls überwiesen wurde. Dies ist insbesondere relevant bei der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 03008 für Hausärzte und 04008 für Kinder- und Jugendärzte.

Bedeutung der Feldkennung 5003

Die Feldkennung 5003 dient dazu, die BSNR der vermittelten Facharztpraxis in der Abrechnungsdatei anzugeben. Diese Information ist erforderlich, um die Terminvermittlung korrekt abzurechnen und die extrabudgetäre Vergütung für die vermittelnde Praxis sicherzustellen. Die genaue Angabe der BSNR ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen, die erbrachte Leistung eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu vergüten.

Abrechnungsvoraussetzungen

In der Feldkennung 5003 muss die BSNR der Facharztpraxis eingetragen werden, an die der Patient vermittelt wurde. Diese Nummer ist in der Regel über die Kollegensuche der jeweiligen KV oder über die Telematikinfrastruktur (TI) abrufbar.

Wenn der vermittelte Termin nach dem 24. Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegt, ist in der Feldkennung 5009 eine medizinische Begründung anzugeben, warum eine Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) oder eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten nicht angemessen oder zumutbar war.