Wegepauschale (EBM)
Die Wegepauschale ist eine Abrechnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die Ärzte für Wegevergütungen im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. Sie deckt die Aufwendungen ab, die bei Hausbesuchen oder besonderen Verlegungen zum Patienten entstehen.
Zweck und Anwendungsbereich der Wegepauschale EBM
Die Wegepauschale sorgt für einen Ausgleich von Zeit- und Kostenaufwand für Arztfahrten außerhalb der Praxis. Sie fördert die hausärztliche Versorgung durch Anerkennung von mobilen Leistungen und stellt sicher, dass auch Patienten mit eingeschränkter Mobilität eine adäquate ärztliche Betreuung erhalten.
Anwendungsbereiche der Wegepauschale sind z. B. Hausbesuche bei Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, mobile Leistungen im häuslichen Umfeld oder in Pflegeeinrichtungen oder bestimmte Wege im Rahmen von Hausarztverträgen oder speziellen Versorgungsprogrammen.
Abrechnung
Die Wegepauschale wird als separate EBM-Ziffer berechnet. Sie kann je nach Region und Vertrag unterschiedlich bewertet sein. Die Abrechnung erfolgt neben den ärztlichen Leistungen, die vor Ort erbracht werden.
Fall 1: Aufsuchen eines Erkrankten in der Praxis eines anderen Arztes oder Zahnarztes (GOP 05230 EBM). Die Abrechnung erfolgt je nach Entfernung mit den GOP-Nummern 40220 bis 40230 EBM.
Fall 2: Besuche bei Patienten vor Ort. Bei Hausbesuchen (GOP 01410 EBM) können Wegepauschalen je nach Entfernung nach den Nummern 93220, 93221 oder 93222 abgerechnet werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist in der Regel eine medizinisch begründete Notwendigkeit des Hausbesuchs.
Die Höhe der Wegepauschale variiert je nach Bundesland und regionaler Kassenärztlicher Vereinigung (KV).
Für eine korrekte Abrechnung müssen die entsprechenden Dokumentationsanforderungen eingehalten werden (z. B. Anlass des Hausbesuchs, Adresse des Patienten). Die Wegepauschale ersetzt nicht die eigentliche ärztliche Leistung, sondern stellt eine ergänzende Vergütung dar.