Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Unter dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) versteht man die verbindliche Grundlage für die Abrechnung ambulanter vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen.
Bedeutung und Zuständigkeit
Der EBM bildet nahezu alle vertragsärztlichen ambulanten Leistungen sowie die Leistungen von Vertragspsychotherapeuten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Er wird von Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes im Bewertungsausschuss Ärzte festgelegt und weiterentwickelt.
Hauptziele des EBM sind:
- Die Sicherstellung einer leistungsgerechten Vergütung.
- Die Erhöhung der Transparenz im Vergütungssystem.
- Die gezielte Förderung der hausärztlichen Grundversorgung durch spezifische finanzielle Anreize
Systematik und Bewertung: Wie viel Geld bekomme ich für welche Behandlung?
Der EBM bestimmt den Inhalt und den Wert abrechnungsfähiger Leistungen. Dabei wird der Leistungswert über Punkte ausgedrückt. Die Punktwerte spiegeln den relativen Aufwand einer Leistung wider (Zeit, Qualifikation, Komplexität etc.). Die Höhe eines EBM-Leistungspunktes wird vom Bewertungsausschuss Ärzte in Euro-Cent bundeseinheitlich festgelegt und wird als Orientierungswert bezeichnet.
Auf der Grundlage dieses bundesweiten Orientierungswertes verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen regionale Vergütungsregelungen. Der tatsächliche regionale Wert kann daher vom Orientierungswert abweichen, um regional unterschiedlichen Kosten- und Versorgungsstrukturen Rechnung zu tragen.
Vergütung einer Leistung = Punktzahl × Orientierungswert
Struktur des EBM
Die Grafik veranschaulicht den grundsätzlichen Aufbau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und zeigt dessen wesentliche Gliederungsbereiche in vereinfachter Form. Damit vermittelt die Abbildung einen ersten Überblick darüber, wie der EBM als Leistungskatalog strukturiert ist und in welche zentralen Bereiche sich die abrechnungsfähigen Leistungen unterteilen lassen. Zugleich handelt es sich dabei nur um eine grobe Orientierung: Die offizielle Gliederung des EBM ist detaillierter und umfasst weitere Differenzierungen, die in der Grafik aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht vollständig dargestellt sind.

Abgrenzung zur GOÄ und GOZ
Der EBM ist von der GOÄ und der GOZ abzugrenzen. Während der EBM die Abrechnung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, steht GOÄ für Gebührenordnung für Ärzte und betrifft die Vergütung ärztlicher Leistungen im privaten Bereich. GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte und regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen. Damit beziehen sich EBM, GOÄ und GOZ jeweils auf unterschiedliche Leistungsbereiche und Abrechnungssysteme.