Probatorische Sitzungen
Probatorische Sitzungen sind vorbereitende psychotherapeutische Sitzungen vor Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Sie dienen dazu, die Diagnose zu vertiefen, die Indikation für eine Richtlinienpsychotherapie zu prüfen und festzustellen, ob Patientin beziehungsweise Patient, Therapieverfahren und psychotherapeutische Arbeitsweise gut zusammenpassen. Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie sind mindestens zwei probatorische Sitzungen vorgesehen; möglich sind bis zu vier bei Erwachsenen und bis zu sechs bei Kindern und Jugendlichen.
Zweck probatorischer Sitzungen
In der Probatorik klären Psychotherapeuten, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welches psychotherapeutische Vorgehen geeignet ist. Dazu gehören Anamnese, diagnostische Einschätzung, Exploration der Beschwerden, Prüfung von Therapiezielen sowie die Einschätzung von Motivation, Belastbarkeit und Prognose.
Für Patienten sind probatorische Sitzungen zugleich eine wichtige Orientierungsphase. Sie können die therapeutische Arbeitsweise kennenlernen, Fragen stellen und prüfen, ob sie sich eine weitere Behandlung in dieser Praxis vorstellen können. Gerade bei längerfristigen Therapien ist diese Passung ein zentraler Faktor für den weiteren Behandlungsverlauf.
Ablauf der Probatorik
Vor probatorischen Sitzungen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Nach Angaben der KBV müssen mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung stattgefunden haben; Ausnahmen bestehen etwa nach stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit geeigneter Entlassdiagnose oder bei einem Wechsel während laufender Therapie.
Typischerweise umfasst der Ablauf einer probatorischen Sitzung:
Erstklärung und Anamnese
Zu Beginn werden die aktuelle Symptomatik, biografische und soziale Faktoren, mögliche Vorbehandlungen, bisherige Diagnosen, Belastungen und Ressourcen erhoben.
Diagnostik und Indikationsstellung
Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut prüft, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Richtlinienpsychotherapie angezeigt ist. Dabei wird auch eingeschätzt, welches Verfahren, welches Setting und welche Behandlungsform geeignet sein können.
Therapieplanung
Gemeinsam werden mögliche Therapieziele, der Behandlungsrahmen, die Sitzungsfrequenz sowie Einzel-, Gruppen- oder Kombinationsbehandlung besprochen. Auch alternative oder ergänzende Versorgungsangebote können thematisiert werden.
Antragstellung
Wenn eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie geplant ist, wird im Anschluss an die Probatorik beziehungsweise im Rahmen der weiteren Vorbereitung der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die KBV weist darauf hin, dass vor einer Kurz- oder Langzeittherapie mindestens zwei probatorische Sitzungen stattfinden.
Konsiliarbericht
Vor einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie muss außerdem ein Konsiliarbericht eingeholt werden. Laut KBV ist dieser spätestens nach den probatorischen Sitzungen erforderlich. Er dient dazu, körperliche Ursachen oder medizinische Kontraindikationen abzuklären.
Abrechnung probatorischer Sitzungen
In der vertragspsychotherapeutischen Versorgung werden probatorische Einzelsitzungen über die GOP 35150 EBM abgerechnet. Die Leistung ist je vollendete 50 Minuten berechnungsfähig. Für probatorische Gruppensitzungen kommen die GOP 35163 bis 35169 EBM infrage.
Wichtige Abrechnungsregeln:
- Erwachsene: maximal vier probatorische Sitzungen je Krankheitsfall.
- Kinder und Jugendliche: maximal sechs probatorische Sitzungen je Krankheitsfall.
- Vor Kurzzeit- oder Langzeittherapie sind mindestens zwei probatorische Sitzungen verpflichtend.
- Probatorische Sitzungen werden in der Regel im Einzelsetting durchgeführt.
- Bei geplanter Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung können probatorische Sitzungen auch im Gruppensetting stattfinden.
- Wird die Probatorik im Gruppensetting durchgeführt, muss mindestens eine Sitzung im Einzelsetting stattfinden; unter bestimmten Voraussetzungen sind mindestens zwei Einzelsitzungen erforderlich.
Seit 2025 können psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch per Videosprechstunde durchgeführt und entsprechend abgerechnet werden, sofern therapeutisch nichts dagegenspricht. Die KBV empfiehlt jedoch, insbesondere die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung persönlich in der Praxis stattfinden zu lassen.
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting sind möglich, wenn anschließend eine Gruppentherapie oder eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie geplant ist. Eine Therapieeinheit im Gruppensetting entspricht 100 Minuten; die Durchführung in 50-Minuten-Schritten ist ebenfalls möglich. Die Probatorik im Gruppensetting ersetzt nicht die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, da beide unterschiedliche Zielsetzungen haben.
Besondere Situationen
Bei Kindern und Jugendlichen können relevante Bezugspersonen einbezogen werden. Auch bei Menschen mit geistiger Behinderung gelten besondere Regelungen, die einen erweiterten Einbezug von Bezugspersonen ermöglichen können.
Für den Übergang aus stationärer Behandlung in die ambulante Psychotherapie hat der G-BA am 19. März 2026 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen: Probatorische Sitzungen sollen künftig bereits während einer Krankenhausbehandlung auch in einer Vertragsarzt- beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Praxis möglich sein. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft; Praxen sollten deshalb den jeweiligen Umsetzungsstand prüfen.
Bedeutung für die Praxisorganisation
Für psychotherapeutische Praxen ist die Probatorik nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch relevant. Wichtig sind eine saubere Terminplanung, vollständige Dokumentation, korrekte EBM-Zuordnung und die rechtzeitige Vorbereitung der Antragsunterlagen. In einer Praxissoftware wie tomedo® lassen sich entsprechende Abläufe je nach Praxiseinstellung strukturieren, etwa über Terminarten, Leistungsziffern, Formulare, Dokumentationsvorlagen und Aufgaben für Antragstellung oder Konsiliarbericht.
Zusammenfassung
Probatorische Sitzungen sind die diagnostische und therapeutische Erprobungsphase vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Sie helfen, Diagnose, Behandlungsindikation, Therapieziel, Verfahren und persönliche Passung zu klären. In der GKV sind vor Kurzzeit- oder Langzeittherapie mindestens zwei probatorische Sitzungen erforderlich; abrechnungsrelevant ist vor allem die GOP 35150 EBM für Einzelsitzungen. Gruppensettings, Videosprechstunden und besondere Konstellationen wie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterliegen zusätzlichen Vorgaben.
