Approbation

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Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums und des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) durch die zuständige Landesbehörde erteilt. Ohne Approbation ist eine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit nicht möglich.

Was ist eine Approbation?

Die Approbation ist eine unbefristete, bundesweit gültige Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Sie berechtigt dazu:

  • die Berufsbezeichnung „Arzt/Ärztin“ zu führen,
  • selbstständig Patienten zu untersuchen, Diagnosen zu stellen und Behandlungen vorzunehmen,
  • Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen,
  • in allen ärztlichen Tätigkeitsfeldern (Klinik, Praxis, Forschung) ohne Einschränkung zu arbeiten.

Approbation als Arzt erhalten

Die Approbation erhalten Ärztinnen und Ärzte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfolgreicher Abschluss des Medizinstudiums in Deutschland (oder ein anerkannt gleichwertiger ausländischer Abschluss).
  • Bestehen aller drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung.
  • Persönliche Eignung und gesundheitliche Zuverlässigkeit (kein schwerwiegendes Fehlverhalten, keine Suchtproblematik).
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse für die Patientenversorgung.

Die Approbation wird bei der zuständigen Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Zunächst müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden. Zu den erforderlichen Dokumenten für die Beantragung der Approbation gehören in der Regel das Abschlusszeugnis des Medizinstudiums, alle Prüfungszeugnisse der Ärztlichen Prüfungen, ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles Passfoto und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Ausländische Abschlüsse müssen gegebenenfalls einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen werden. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Behörde über die Erteilung der Approbation.

Was darf man ohne Approbation als Arzt tun?

Vor der Approbation kann ein Medizinstudent oder Arzt im Praktikum (z. B. mit vorläufiger Berufserlaubnis) nur unter bestimmten Voraussetzungen tätig sein:

  • Tätigkeiten im Rahmen des Medizinstudiums (Famulaturen, Praktisches Jahr, Prüfungen),
  • ärztliche Tätigkeiten mit einer befristeten Berufserlaubnis (§ 10 Bundesärzteordnung), die insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist. Diese Erlaubnis ist zeitlich und fachlich begrenzt und erfordert in der Regel eine Tätigkeit unter Aufsicht.

Eigenständige ärztliche Entscheidungen, Verschreibungen oder das Führen der Berufsbezeichnung „Arzt“ sind ohne Approbation nicht erlaubt.

Approbation als Arzt verlieren

Die Approbation kann in Ausnahmefällen entzogen werden, wenn die persönliche oder berufliche Eignung nicht mehr gegeben ist. Gründe können sein:

  • schwere Straftaten (z. B. Missbrauch von Patientendaten, Gewalt- oder Sexualdelikte),
  • wiederholte oder grobe Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung,
  • schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung des Arztberufs unmöglich machen,
  • Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, sofern keine erfolgreiche Therapie nachgewiesen wird.

Der Entzug der Approbation erfolgt durch die zuständige Behörde und kann rechtlich angefochten werden.