Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMÄ)
Der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMÄ) ist ein zentraler Rahmenvertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband). Er regelt die grundlegenden Bedingungen für die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Deutschland.
Inhalte des BMÄ sind:
- Regelungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
- Abrechnungsmodalitäten und Anforderungen an die Dokumentation
- Qualitätsmanagement und -sicherung
- Datenschutz und Schweigepflicht
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsmodalitäten
- Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen Leistungserbringern
Zweck und Bedeutung des Bundesmantelvertrags-Ärzte
Der BMÄ definiert die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte. Er legt die Rechte und Pflichten der Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen fest. Der Vertrag schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Versorgung, Abrechnung und Qualitätssicherung und dient als Basis für die Ausgestaltung regionaler Verträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Relevanz für Ärzt:innen
Der BMÄ bestimmt maßgeblich die Rahmenbedingungen, unter denen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen im ambulanten Bereich tätig sind. Er gewährleistet Rechtssicherheit für Leistungserbringer und Kostenträger. Änderungen und Aktualisierungen des BMÄ haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxisorganisation und Abrechnung.