Muster 19: Notfall-/Vertretungsschein

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Das Muster 19 dient als Vordruck für die Abrechnung von Leistungen im ärztlichen Notfalldienst und bei Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung.

Wie ist das Muster 19 aufgebaut?

Das Muster 19 besteht aus einem dreiteiligen, kopfgeleimten Formularsatz aus selbstdurchschreibendem Papier. Die drei Ausfertigungen sind wie folgt zugeordnet:

Muster 19a: Abrechnungsschein für die Kassenärztliche Vereinigung

  • Flächendruck: rot
  • Enthält geschwärzte Bereiche aus datenschutzrechtlichen Gründen

Muster 19b: Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt

  • Flächendruck: gelb
  • Keine Schwärzungen
  • Muss vom behandelnden Arzt unterschrieben und dem weiterbehandelnden Arzt als Mitteilung übergeben werden
  • 19b ist als Mitteilung an den weiterbehandelnden Arzt zuzustellen (wenn es einen weiterbehandelnden Arzt gibt)

Muster 19c: Ausfertigung für den vertretenden Arzt

  • Kein farbiger Flächendruck
  • Verbleibt beim vertretenden Arzt und dient der Dokumentation (Link Dokumentationspflicht)

Das Format des Vordrucks ist DIN A5 quer. Es gelten die allgemeinen Vereinbarungen über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung der KBV.

Wie werden ambulante Notfall- und Vertretungsleistungen gekennzeichnet?

Für die Abrechnung von Notfallleistungen und Vertretungsleistungen muss im Abrechnungsdatensatz das Feld 4239 korrekt ausgefüllt werden:

Scheinuntergruppe 41: Ärztlicher Notfalldienst ohne Fahrdienst
Für Fachärzte, die im Rahmen des organisierten, fachärztlichen Notfalldienstes in der eigenen Praxis ohne Fahrdienst eingesetzt sind.

Scheinuntergruppe 44: Ärztlicher Notfalldienst mit Fahrdienst / Taxi
Für alle Vertrags- und Poolärzte, die im Sitzdienst und/oder im Fahrdienst des Notfalldienstes tätig sind.

Scheinuntergruppe 42: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
Für Vertretungsleistungen von Kollegen im Urlaub, bei Krankheit oder Fortbildung (außerhalb des organisierten Notfalldienstes).

Scheinuntergruppe 43: Notfall
Für Notfallleistungen außerhalb des organisierten Notfalldienstes.

Besonderheiten

Sonderabrechnungsschein: In zentral organisierten Notfalldiensten kann aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen ein Sonderabrechnungsschein eingeführt werden. Ärzte verwenden diesen dann statt des regulären Muster 19, um die erbrachten Leistungen korrekt abzurechnen.

Asylbewerber: Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4) können im Notfall über das Muster 19 behandelt werden. Dabei ist zu beachten:

  • Notfälle unverzüglich beim zuständigen Sozialamt melden (14-Tagesfrist).
  • Krankenhauseinweisungen: nur mit Zustimmung des Sozialhilfeträgers, außer bei Notfällen.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben einen Behandlungsanspruch nach SGB VIII, vergleichbar mit gesetzlich Krankenversicherten.

Angaben zum Geschlecht des Patienten: Werden ab 01.10.2019 im rechten Feld des Musters durch einen Buchstaben gekennzeichnet:
D = divers
M = männlich
W = weiblich
X = unbestimmt

Die Bedruckung der Geschlechtsangabe erfolgt meist automatisiert durch das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).