U2-Untersuchung

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Die U2-Untersuchung ist die zweite von insgesamt zehn standardisierten Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der sogenannten U-Reihen für Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland. Sie dient der frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen im Säuglingsalter.

Zeitpunkt:  Die U2-Untersuchung wird in der Regel zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchgeführt, meist in der Klinik unmittelbar nach der Geburt oder kurz danach, oft im Rahmen des Neugeborenen-Screenings.

Inhalte der U2-Untersuchung

  • Überprüfung der Vitalfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf)
  • Kontrolle von Organfunktionen, insbesondere Herz, Lunge und Bauchorgane
  • Untersuchung auf angeborene Fehlbildungen (z. B. Hüftdysplasie, Herzfehler)
  • Überprüfung der Reflexe und Muskeltonus
  • Untersuchung der Haut (z. B. auf Neugeborenen-Gelbsucht)
  • Erfassung von Entwicklungsauffälligkeiten und Hinweisen auf Infektionen

Ziel:  Das Hauptziel der U2-Untersuchung ist die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen oder Störungen, die bei Neugeborenen auftreten können, um rechtzeitig therapeutisch eingreifen zu können. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die weitere medizinische Betreuung und Entwicklungskontrolle des Kindes.

Rechtliche Grundlagen:  Die U2-Untersuchung ist Bestandteil des Programms zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern gemäß den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und ist somit eine von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtend finanzierte Leistung.

Dokumentation:  Die Ergebnisse der U2-Untersuchung werden im sogenannten gelben Untersuchungsheft (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert. Bei Auffälligkeiten erfolgen weitere Abklärungen oder Überweisungen.