Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

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hausarztzentrierte versorgungDie Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist ein spezielles Versorgungsmodell innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem der Hausarzt / die Hausärztin als zentraler Ansprechpartner und Koordinator der medizinischen Versorgung eines Patienten fungiert. Ziel ist eine umfassende, kontinuierliche und koordinierte Betreuung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt ist.

Ziele und Vorteile der HzV

  • Kontinuität der Versorgung: Durch die feste Bindung an einen Hausarzt / eine Hausärztin wird eine langfristige Betreuung ermöglicht, die Behandlungsqualität und Patientenzufriedenheit verbessert.
  • Koordination der Behandlung: Der Hausarzt / die Hausärztin steuert alle weiteren medizinischen Leistungen, wie Überweisungen zu Fachärzt:innen oder stationäre Behandlungen, und sorgt für eine ganzheitliche Versorgung.
  • Effizienzsteigerung: Durch gezielte Steuerung und Vermeidung unnötiger Untersuchungen oder Doppelbehandlungen sollen Ressourcen geschont und Kosten gesenkt werden.
  • Prävention und Gesundheitsförderung: Hausärzt:innen können präventive Maßnahmen und Gesundheitsberatung effektiver umsetzen.

Teilnahme

Patienten melden sich freiwillig bei ihrer Krankenkasse zur HzV an. Im Rahmen der HzV verpflichtet sich der Patient, bei gesundheitlichen Problemen zunächst den Hausarzt / die Hausärztin aufzusuchen, bevor er Fachärzt:innen konsultiert. Im Gegenzug erhalten Patienten und Hausärzt:innen bestimmte Vorteile, wie z. B. bessere Vergütungen für den Hausarzt / die Hausärztin und oft geringere Zuzahlungen oder Serviceleistungen für die Patienten.

Vertragsärztliche Grundlagen

Die HzV wird auf der Basis von Verträgen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen oder einzelnen Hausärzt:innen organisiert. Die Bedingungen und Vergütungsmodalitäten können je nach Bundesland und Krankenkasse variieren.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 73b: Dieses Gesetz regelt die Hausarztzentrierte Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erlaubt Krankenkassen, Verträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen über die HzV abzuschließen, um eine koordinierte und qualitätsgesicherte Versorgung durch Hausärzte sicherzustellen.

Patientenrechte: Patienten müssen über die HzV umfassend informiert werden und ihre Teilnahme freiwillig erklären.

Vertragsfreiheit: Die Verträge zur HzV können inhaltlich zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen flexibel gestaltet werden, um regionale Besonderheiten und Versorgungsbedarfe abzubilden.

Qualitätsanforderungen: Die Verträge enthalten häufig Vorgaben zur Qualifikation der teilnehmenden Hausärzt:innen und zu dokumentationspflichtigen Maßnahmen, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen.

Relevanz in der Praxis: Hausärzt:innen übernehmen im Rahmen der HzV eine koordinierende Rolle, die neben der Behandlung auch Beratung, Steuerung und Dokumentation umfasst. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachärzt:innen, Therapeut:innen und sozialen Diensten.

Weitere Informationen zur HzV finden Sie auf dieser Seite.

Unterschied zwischen HzV und Selektivverträgen

HzV (Hausarztzentrierte Versorgung)

Hierbei handelt es sich um eine koordinierte Versorgung, bei der der Hausarzt / die Hausärztin als zentrale Anlaufstelle für den Patienten fungiert. Die Patienten verpflichten sich, bei gesundheitlichen Problemen zunächst den Hausarzt / die Hausärztin aufzusuchen, der die weitere Behandlung steuert und gegebenenfalls an Fachärzt:innen überweist. HzV-Verträge werden zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen oder direkt mit Hausarztpraxen geschlossen und gelten meist regional. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Förderung der Kontinuität.

Selektivverträge

Diese Verträge sind individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Krankenkassen und einzelnen Ärzt:innen oder Arztgruppen. Sie können spezielle Leistungen, Vergütungsmodelle oder Versorgungsformen regeln, die über die Regelversorgung hinausgehen. Selektivverträge bieten oft mehr Flexibilität und Innovationsspielraum, da sie nicht an die Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen gebunden sind. Sie können auch verschiedene Facharztgruppen einbeziehen und richten sich häufig an bestimmte Patientengruppen oder besondere Behandlungsanlässe.

Zusammengefasst: HzV ist eine flächendeckende, hausarztzentrierte Versorgungsstruktur mit klarer Steuerungsfunktion durch den Hausarzt / die Hausärztin, während Selektivverträge individuelle, meist spezialisierte Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzt:innen sind, die besondere Versorgungsleistungen regeln.