Hygienebeauftragte MFA

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Eine hygienebeauftragte MFA (m/w/d) ist eine speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte bzw. ein Medizinischer Fachangestellter, die bzw. der in Arztpraxen das Hygienemanagement koordiniert und die Einhaltung von Hygienestandards überwacht.

Bedeutung und Aufgaben einer Hygienebeauftragten MFA

Die hygienebeauftragte MFA trägt wesentlich zu einem funktionierenden Hygienemanagement in der Arztpraxis bei. Dadurch stärkt sie die Patientensicherheit und unterstützt die Praxisleitung bei der Erfüllung hygienerechtlicher Anforderungen.
Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Erstellung und Pflege des Hygieneplans: Mitwirkung bei der Entwicklung und Aktualisierung eines umfassenden Plans für alle Praxisbereiche (Patientenversorgung, Medizinprodukte, Reinigung/Desinfektion etc.).
  • Schulung und Sensibilisierung des Teams: Regelmäßige Unterweisungen des Personals, praxisnahe Anleitungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen und Förderung des Hygienebewusstseins.
  • Kontinuierliche Kontrolle und Anpassung: Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Vorgaben.
  • Infektionsprävention: Infektionsrisiken erkennen und mit geeigneten Maßnahmen bekämpfen.
  • Sonstige Aufgaben: Dokumentation der Maßnahmen, Ansprechsperson für Mitarbeitende, Schnittstelle zwischen Praxisleitung (Arzt) und nicht-ärztlichem Personal

Wann ist eine hygienebeauftragte Person erforderlich?

Ob und in welchem Umfang eine Praxis eine hygienebeauftragte Person (z.B. hygienebeauftragte Ärztin/Arzt oder eine entsprechend beauftragte MFA) benennen muss, ist landesrechtlich geregelt und kann je Bundesland unterschiedlich sein (z. B. HygMedVO NRW, MedHygV Bayern).
Häufig bestehen besondere Anforderungen bei:

  • Arzt- und Zahnarztpraxen mit invasiven Maßnahmen (z. B. Infusionen) und
  • Einrichtungen des ambulanten Operierens.

Einrichtungen für ambulantes Operieren unterliegen außerdem der infektionshygienischen Überwachung nach § 23 IfSG. Je nach Landesrecht und Risikoprofil kann für Einrichtungen des ambulanten Operierens vorgeschrieben sein, dass mindestens eine hygienebeauftragte Ärztin bzw. ein hygienebeauftragter Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation (curriculare Fortbildung) benannt wird. In vielen anderen Arztpraxen wird die organisatorische Umsetzung des Hygienemanagements von speziell fortgebildeten medizinischen Fachangestellten (MFA) übernommen.

Wenn in einer Praxis keine invasiven Maßnahmen oder kein ambulantes Operieren im Sinne der landesrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden, ist die formale Benennung einer hygienebeauftragten Person je nach Bundesland häufig nicht zwingend – die allgemeinen Hygieneanforderungen gelten jedoch dennoch.

Wer trägt die Verantwortung für die Hygiene in der Praxis?

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller Hygienevorschriften liegt immer bei der Praxisleitung. Hygienebeauftragte übernehmen die Durchführungsverantwortung: Sie sorgen dafür, dass der Hygieneplan aktuell ist und die Mitarbeitenden regelmäßig unterwiesen werden. Jede einzelne Person im Team ist anschließend für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich.

Fortbildung zur Hygienebeauftragten MFA

Für die Tätigkeit ist eine spezielle Fortbildung in Hygiene und Infektionsprävention sinnvoll bzw. je nach Bundesland/Einrichtungsart erforderlich. Auffrischungen können landesrechtlich vorgegeben sein (z. B. in NRW in bestimmten Bereichen spätestens alle zwei Jahre).

Geeignete Anlaufstellen sind u. a. Landesärztekammern sowie anerkannte medizinische Bildungseinrichtungen.

Worauf sollten Praxen bei der Auswahl der Fortbildung achten?

  • Umfang und Inhalte: Das Curriculum sollte alle relevanten Bereiche der Hygiene, Infektionsprävention und gesetzlichen Anforderungen abdecken.
  • Qualifikation der Dozenten: Fachwissen in Hygiene, Mikrobiologie und Praxisorganisation ist entscheidend.
  • Anerkennung: Das Zertifikat sollte von Behörden oder Berufsverbänden akzeptiert werden und sich an den Empfehlungen der RKI/KRINKO orientieren.
  • Praxisbezug: Übungen und konkrete Anwendungsszenarien erleichtern die Umsetzung im Praxisalltag.
  • Erfahrungsberichte: Bewertungen früherer Teilnehmer liefern Hinweise zur Qualität des Angebots.

Welche Voraussetzungen muss die MFA erfüllen?

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als MFA
  • Häufig wird mehrjährige Berufserfahrung (z. B. drei Jahre) empfohlen oder vorausgesetzt (je nach Anbieter)

Was sind Inhalte der Fortbildung?

Da grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht besteht, sind Umfang und genaue Inhalte der Fortbildung häufig nicht verbindlich festgelegt. Die einzelnen Fortbildungsangebote können sich daher in den Inhalten stark unterscheiden.

Im Allgemeinen umfasst die Grundausbildung zur Hygienebeauftragten MFA meist folgende Inhalte:

  • Einführung in die Aufgaben eines Hygienebeauftragten
  • Rechtliche Grundlagen:
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Hygieneverordnung der Bundesländer
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • KRINKO/RKI-Empfehlungen
  • Mikrobiologische Grundlagen
  • Erstellung eines Hygieneplans

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