Krebsregister
Krebsregister sind spezialisierte Datenbanken zur systematischen Erfassung, Speicherung und Auswertung von Informationen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Tumorerkrankungen. Sie schaffen eine belastbare Datenbasis, um das Krebsgeschehen transparent abzubilden und die onkologische Versorgung zu verbessern.
Bedeutung
Krebsregister erfassen systematisch die wesentlichen Daten einer Krebserkrankung und liefern Erkenntnisse über Auftreten, Häufigkeit, Behandlung und Verlauf. Ihr zentrales Ziel ist es, eine valide Datengrundlage für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung bereitzustellen.
Für den ärztlichen Alltag und die wissenschaftliche Community ergeben sich daraus insbesondere zwei Vorteile:
Qualitätssicherung:
Die Registerdaten leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der onkologischen Versorgung. Sie machen Therapieergebnisse vergleichbar, unterstützen die Bewertung von Behandlungsqualität und helfen dabei, die Einhaltung medizinischer Leitlinien zu überprüfen.
Forschung:
Krebsregister sind eine wesentliche Grundlage für die epidemiologische Überwachung und für wissenschaftliche Analysen. Sie ermöglichen unter anderem Erkenntnisse zu Erkrankungshäufigkeiten, Überlebensraten und zur Bewertung neuer Therapieformen im Versorgungsalltag.
Epidemiologische Krebsregister versus klinische Krebsregister
Epidemiologische Krebsregister erfassen bevölkerungsbezogene Daten, zum Beispiel zu Alter, Geschlecht, regionaler Verteilung und Überlebenschancen. Sie sind ein wichtiges Instrument für die Beobachtung des Krebsgeschehens in der Bevölkerung und für die Evaluation organisierter Früherkennungsprogramme.
Klinische Krebsregister dokumentieren den gesamten Krankheitsverlauf – von der Diagnose über Therapie und Nachsorge bis hin zu Rezidiven, Komplikationen oder Todesfällen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Behandlungsqualität. Durch die Analyse und Rückmeldung der Daten an die Behandlungseinrichtungen können Versorgungsergebnisse verglichen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung abgeleitet werden.

Inzwischen sind epidemiologische und klinische Krebsregister in vielen Bundesländern in integrierten Strukturen zusammengeführt oder arbeiten auf gemeinsamer Datengrundlage eng zusammen. Auf Bundesebene bündelt das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut die Daten der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung.
Wann und wie muss eine Meldung im Krebsregister erfolgen?
Die konkreten Meldeanlässe und -fristen der Meldepflicht sind in den jeweiligen Landesgesetzen verankert, z.B. in Hessen ergeben sich die Meldepflichten insbesondere aus § 4 Hessisches Krebsregistergesetz (KRG HE), die Fristen aus § 5 KRG HE.
Die Umsetzung erfolgt nach folgenden Prinzipien:
- Die Meldung erfolgt durch den Arzt, der die Erkrankung feststellt und/oder den Patienten behandelt (Bsp. Chemotherapie und Onkologie).
- Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser übermitteln Daten digital an das zuständige Landeskrebsregister.
- Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Meldung zentral an das Deutsche Kinderkrebsregister (DKKR).
Eine bundesweite Übersicht der zuständigen Krebsregister nach Bundesland bietet die Deutsche Krebsregister e. V. (DKR).
Meldung über Praxissoftware: So funktioniert die digitale Übermittlung
Die Meldung an das Krebsregister kann heute zunehmend direkt aus der Praxissoftware heraus erfolgen. Grundlage dafür ist der bundesweit einheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS), der die standardisierte Erfassung onkologischer Diagnose-, Therapie- und Verlaufsdaten vorgibt.
Für die technische Übertragung stehen oBDS-konforme XML-Schnittstellen zur Verfügung, über die strukturierte Daten aus dem Praxisverwaltungssystem an das zuständige Landeskrebsregister übermittelt werden können. Dadurch lassen sich bereits in der Praxissoftware vorhandene Angaben weiterverwenden, Doppeldokumentationen reduzieren und mehrere Meldungen gebündelt übermitteln.
Die Plattform § 65c übernimmt in diesem Zusammenhang eine wichtige koordinierende Rolle: Sie dient der bundesweit einheitlichen fachlichen und technischen Abstimmung der klinischen Krebsregister und organisiert insbesondere die bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme für Softwarehersteller. Dabei wird geprüft, ob eine entwickelte oBDS-Schnittstelle korrekt funktioniert und standardkonforme XML-Dateien erzeugt.
Wie sind die Abrechnung und Vergütung geregelt?
Für die Übermittlung klinischer Krebsregisterdaten erhalten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser eine einheitliche Meldevergütung. Die bundesrechtliche Grundlage hierfür ist § 65c Abs. 6 SGB V. Die Abrechnung erfolgt über das zuständige klinische Krebsregister beziehungsweise die dafür vorgesehene Abrechnungsstelle; die Krankenkasse des gemeldeten Versicherten erstattet dem Krebsregister die entstandenen Kosten. Die konkrete organisatorische und technische Abwicklung des Abrechnungsverfahrens kann je nach Landeskrebsregister unterschiedlich ausgestaltet sein.
Vergütungssätze im Überblick (seit 01.02.2024):
| Leistung | Vergütung |
| Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 19,50 Euro |
| Meldung von Verlaufsdaten | 9,00 Euro |
| Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten | 9,00 Euro |
| Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes | 4,50 Euro |