UPT (Unterstützende Parodontitistherapie)
UPT (Unterstützende Parodontitistherapie) ist die strukturierte, risikoorientierte Nachsorgephase nach abgeschlossener Parodontalbehandlung. Sie umfasst regelmäßige Befundkontrollen (z. B. BOP, Sondierungstiefen), professionelle mechanische Biofilmentfernung und Mundhygiene-Instruktionen; Synonym: SPT (Supportive Periodontal Therapy).
Definition und Ziele der UPT
Die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), auch als parodontale Erhaltungstherapie bekannt, stellt das zentrale Nachsorgeprogramm zur Parodontitistherapie (Behandlung von Zahnbett-Entzündungen) dar. Nach dem Abschluss der antiinfektiösen oder chirurgischen Parodontitistherapie kann mittels der UPT das erreichte Behandlungsergebnis langfristig gesichert werden.
Primäres Ziel der UPT ist die Prävention der Wiederbesiedlung durch parodontalpathogene Keime und die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Rezidiven, um einen erneuten Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Im Gegensatz zur Professionellen Zahnreinigung (PZR), die präventiv der Prophylaxe dient, ist die UPT eine medizinisch indizierte Therapiemaßnahme zur Sicherung des Erfolgs bei Parodontitis-Patienten. Die UPT geht dabei über die PZR hinaus.
Beurteilung und Risikoeinschätzung bei Parodontitis
Ermittlung der individuellen Risikofaktoren für Parodontitis
Grundlage der Frequenz der Nachsorgetermine (Recalls) ist eine umfassende Risikoermittlung. Für die Einstufung der patientenspezifischen Parodontitis Risikofaktoren werden folgende Kriterienkomplexe bewertet:
Zahnbezogene Risikofaktoren:
- BOP (Bleeding on Probing/Sondierungsblutung)
- Resttaschen (nach der aktiven Parodontaltherapie verbleibende parodontale Taschen) von > 5–6 mm (insb. mit BOP), da diese für individuelle Hygiene schwierig sind,
- Ausmaß des Attachment-/Knochenverlusts (inkl. Knochenverlust/Alter-Quote)
- Parodontaler Entzündungsgrad
- Zahnbeweglichkeit (nach Miller: Grad 0 = normale Zahnbeweglichkeit, Grad I = gering horizontal, Grad II = moderat horizontal und Grad III = ausgeprägt horizontal und in vertikaler Richtung beweglich)
- Zahnverlust, Furkationsbefall (parodontaler Knochen- und Attachmentverlust im Gabelungsbereich mehrwurzeliger Zähne (v. a. Molaren)
- Prothetischer Zahnstatus, mit ggf. erschwerter Hygiene.
Patientenbezogene Risikofaktoren:
- Rauchen als stärkster externer Risikofaktor
- Psychosoziale Belastungen (z.B. Stress)
- Die Effizienz der häuslichen Mundpflege
- Relevante systemische Einflüsse (insbesondere Diabetes mellitus)
- Genetische Prädispositionen
- Patientenalter
- Mangelnde Adhärenz bei der Parodontitis-Nachsorge (Bsp. Nichteinhalten der UPT-Termine oder der Mundhygieneunterweisung)
Das Progressionsrisiko von Parodontitis wird daraufhin in drei Grade A, B oder C eingestuft, so genanntes Grading.
- Grad A steht für eine langsame Progression ohne signifikante Risikofaktoren,
- Grad B für eine moderate Progression und/oder das Vorliegen von Risikofaktoren,
- Grad C für eine rasche Progression und/oder ausgeprägte Risikofaktoren und/oder hohen Knochenabbauindex.
Die Einordnung in Grad A, B oder C erfolgt einmalig beim Parodontalstatus und bleibt für die weitere Therapiestrecke gültig – auch wenn sich bestimmte Parameter verbessern sollten.
Weitere Beurteilungskriterien der Parodontitis
Es werden auch folgende Kriterien zur Beurteilung der Parodontitis bei Patienten herangezogen:
Stadium
Das Stadium beschreibt den Schweregrad und die Komplexität der Parodontitis. Es basiert vor allem auf dem klinischen Attachmentverlust (Verlust der Verankerung des Zahnes im Zahnhalteapparat/Parodontium), dem Röntgenbefund des alveolären Knochenabbaus sowie dem möglichen Zahnverlust durch Parodontitis.
- Stadium I: Leichte Parodontitis – initialer Attachmentverlust (1–2 mm), geringer Knochenabbau, keine Zahnlockerung.
- Stadium II: Mäßige Parodontitis – Attachmentverlust (3–4 mm), moderater Knochenabbau, beginnende Zahnlockerung möglich.
- Stadium III: Schwere Parodontitis – Attachmentverlust ≥ 5 mm, fortgeschrittener Knochenabbau, mögliche Zahnwanderungen oder Funktionsstörungen.
- Stadium IV: Sehr schwere Parodontitis – umfangreicher Attachmentverlust mit Zahnverlusten, funktionellen Einschränkungen und oft komplexem Rehabilitationsbedarf.
Lokalisierung
- Die Lokalisierung / Ausdehnung gibt an, wie stark und in welchem Bereich des Gebisses die Parodontitis auftritt.
- Lokalisiert: Weniger als 30 % der Zähne sind betroffen.
- Generalisiert: 30 % oder mehr der Zähne sind betroffen.
- Molar-Inzisivi-Muster (MIM): Typisches Befallsmuster, bei dem vor allem Schneidezähne und Molaren betroffen sind.
Diese Parameter – Stadium, Grad (A–C) und Lokalisierung – bilden zusammen die Grundlage der modernen Parodontitis-Klassifikation und dienen der individuellen Therapieplanung nach der PAR-Richtlinie.
Eine Tabelle mit detaillierter Übersicht finden Sie hier.
Ablauf der UPT: Leistungen und Frequenzen
Die UPT umfasst ein Bündel spezifischer Maßnahmen wie Mundhygienekontrolle, supra- und subgingivale (oberhalb und unterhalb des Zahnfleischrands) Belagsentfernung, sowie gegebenenfalls eine erneute Instrumentierung einzelner Zahnflächen.
Seit dem 1. Juli 2021 gehört die UPT zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird gemäß der PAR-Richtlinie über die BEMA-Leistungen UPT a–g abgerechnet. Ziel der UPT ist es, den parodontalen Zustand zu stabilisieren, ein Rezidiv zu verhindern und die Mundgesundheit langfristig zu sichern.
Beginn der UPT
Die UPT beginnt i. d. R. drei bis sechs Monate nach Abschluss der antiinfektiösen Therapie (AIT) bzw. ggf. chirurgischen Parodontitistherapie (CPT). Sie kann auch sitzungsgleich mit der Befundevaluation (BEV) gestartet werden.
Intervall-Management: Recalls festlegen
- Gemäß den Änderungen der PAR-Richtlinie traten ab dem 1. Juli 2025 wichtige Neuerungen für die Behandlung von Parodontitis in Kraft:
- Der bisher verbindliche Bezug auf Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr oder Kalendertertial bei der Erbringung der Leistungen der Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) fällt weg. Stattdessen gilt künftig allein der Zweijahreszeitraum ab Beginn der ersten UPT-Leistung.
- Die Anzahl der möglichen UPT-Sitzungen im Zweijahreszeitraum wird weiterhin nach dem Grad der Erkrankung (A, B, C) und nun präziser mit Mindestabständen geregelt:
- Grad A: bis zu 2 Mal, Mindestabstand 10 Monate zwischen identischen Leistungen
- Grad B: bis zu 4 Mal, Mindestabstand 5 Monate
- Grad C: bis zu 6 Mal, Mindestabstand 3 Monate
Die UPT ist als GKV-Leistung demnach zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgelegt. Idealerweise sollte allerdings eine lebenslange Betreuung nach Parodontitistherapie folgen, um Zahnverluste zu reduzieren.
Leistungen einer UPT-Sitzung (BEMA UPT a–g)
- UPT a – Mundhygienekontrolle
- UPT b – Mundhygieneunterweisung (bei Bedarf)
- UPT c – Vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von Biofilm/Belägen
- UPT d – Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten (mind. 2 Stellen/Zahn: mesio- und distoapproximal)
- UPT e/f – Subgingivale Instrumentierung: an Stellen mit ST ≥ 5 mm oder ST 4 mm mit BOP (e = einwurzelig, f = mehrwurzelig)
- UPT g – Untersuchung des Parodontalzustands inkl. ST/BOP, Lockerung, Furkationsbefall sowie röntgenologischer Knochenabbau und Knochenverlust/Alter
Frequenzen & Abstände bei einzelnen Leistungen (neu seit 01.07.2025)
- Kalenderzeiträume entfallen (kein „1./2. Jahr“, keine Kalendertertiale). Innerhalb des zweijährigen UPT-Zeitraums gelten nur Mindestabstände
- UPT a/b/c/e/f: Je nach Grad A/B/C insgesamt 2/4/6-mal möglich
- UPT d: Bei Grad B bis 2-mal (je ≥ 5 Monate Abstand), bei Grad C bis 4-mal (je ≥ 3 Monate Abstand).
- UPT g: Grad A einmal innerhalb des zweijährigen UPT-Zeitraums; ≥ 10 Monate nach der ersten UPT-Leistung; zusätzlich Abstand zu UPT d: Grad B ≥ 5 Monate, Grad C ≥ 3 Monate
Die Grafik unten veranschaulicht den Ablauf einer UPT-Behandlung. Ebenso werden UPT-Rechner zur besseren Terminplanung eingesetzt.
Abrechnung einer Parodontitis-Behandlung und UPT nach BEMA und GOZ
BEMA oder GOZ?
BEMA (GKV)
- Grundlage für vertragszahnärztliche Abrechnung
- Gilt für alle Leistungen, die der GKV-Leistungskatalog vorsieht
- Durch die PAR-Richtlinie seit 2021 ist ein definierter Ablauf verpflichtend
- Inhalte, Zeiträume, Reihenfolge sind streng vorgegeben
GOZ (privat / Zusatzversicherung / GKV-Patient als Wunschleistung)
- GOZ wird herangezogen, wenn BEMA keine Leistung vorsieht
- Häufige GOZ-Leistungen in der PAR-Therapie:
- PZR (GOZ 1040)
- Adjuvante Verfahren (https://dentalwelt.spitta.de/zahnmedizin/adjuvanzien-in-nichtchirurgischer-parodontitistherapie/) (Laser, Air-Flow subgingival, lokale Antibiose/Antiseptika, regenerative/parodontalchirurgische Biomaterialien, etc.)
- Regenerative OPs (GOZ 4110, 4133, 4134 etc.)
- Parodontalchirurgie über BEMA hinaus
- Parodontale Befunde außerhalb des PAR-Regelwerks
Wann ist GOZ zwingend, obwohl Parodontitis vorliegt?
GOZ muss verwendet werden, wenn:
- die Behandlung nicht im PAR-Plan integriert ist
- der Patient keine GKV-PAR-Indikation erfüllt (keine ST ≥ 4 mm, kein BOP, keine Diagnose)
- Leistungen und modernere Methoden genutzt werden, die BEMA nicht kennt
- Behandlungen über den GKV-Standard hinausgehen
Beispiele für GOZ-Pflicht:
- PZR während oder parallel zu UPT
- Regenerative Chirurgie
- Laser
- Subgingivales Biofilmmanagement mit Luftpolitur
- Periochip/Ligosan
- PAR-Befunde außerhalb des PAR-Antrags
- Recall-Systeme nach Ablauf der 2-jährigen UPT
Vollständiger Ablauf einer PAR-Behandlung – BEMA und GOZ
PHASE A – Diagnostik & Vorbereitung
Parodontaler Befund
BEMA Nr. 4
- Vollständiger PAR-Status vor HKP.
- Pflicht für die GKV.
GOZ-Alternative:
- GOZ 4000 (PSI) – nur außerhalb des PAR-Prozesses.
Aufklärung & Therapieplanung
BEMA ATG (Aufklärungs- und Therapiegespräch)
- Therapiegespräch, Risiken, Ablauf.
GOZ-Alternative:
- Keine (Pflichtleistung der GKV).
Mundhygieneunterweisung
BEMA MHU (Mundhygieneunterweisung)
- Instruktion, Motivation, Hilfsmittel.
GOZ-Alternative:
- GOZ 2010/2020 – nur außerhalb der PAR-Behandlung.
Professionelle Zahnreinigung (nicht BEMA)
GOZ 1040
Vor oder nach PAR möglich, nicht während des PAR-Prozesses.
Phase A
BEMA 4 + ATG + MHU sind Pflicht. Die PZR ist niemals im PAR-Prozess abrechenbar.
PHASE B – Antiinfektiöse Therapie (SRP)
Subgingivale Instrumentierung
BEMA AITa/AITb (Antiinfektiöse Therapie)
- Vollständiges SRP ab ST ≥ 4 mm.
- Nur nach Kassen-Genehmigung.
GOZ-Alternativen:
- GOZ 4050/4055 – Scaling subgingival
- GOZ 4070/4075 – Kürettage
- GOZ 1040 – supragingival
Nicht BEMA, nur GOZ/Privat:
- Laser
- Vector
- AirFlow subgingival
- Periochip / Ligosan / lokale Antibiotika
Phase B
Alle adjuvanten Verfahren sind Privatleistungen.
PHASE C – Befundevaluation
Kontrolle 3–6 Monate nach AIT
BEMA BEVa/BEVb
- ST, BOP, Entzündung, Therapieerfolg.
- Entscheidet über CPT oder Start der UPT.
GOZ-Alternative:
- Keine
PHASE D – Chirurgische Therapie (falls nötig)
Konventionelle Lappen-OP
BEMA CPTa/CPTb
- Reine offene Kürettage.
- Keine regenerative Maßnahmen enthalten.
Moderne regenerative OPs (nur GOZ)
- GOZ 4110 – Mukoperiostlappen
- GOZ 4133 – GTR / Regeneration
- GOZ 4134 – Membrantechnik
- GOZ 4120 – Osteoplastik
- GOZ 4130 – Lappenoperation
- Material nach § 9 GOZ.
Phase D
Regenerative Parodontalchirurgie = immer privat.
PHASE E – UPT (Unterstützende Parodontitistherapie, 2 Jahre)
Start: 3–6 Monate nach AIT oder sitzungsgleich mit BEV.
- Leistungen pro UPT-Sitzung (BEMA)
UPT-g – Untersuchung (ST, BOP, Furkation, Risiko) - UPT-m – MH- & Risikokontrolle
- UPT-s – Supragingivale Reinigung
- UPT-t – Subgingivale Nachinstrumentierung
GOZ-Ergänzungen (nicht in derselben Sitzung)
- GOZ 1040 – PZR
- GOZ 4050/4055 – Scaling (wenn außerhalb des UPT-BEMA-Zeitraums)
- Laser / Airflow subgingival / LDD → Privat
Phase E (UPT)
UPT ist GKV-Pflichtprogramm für 2 Jahre.
PZR und Laser nie in derselben Sitzung wie UPT abrechenbar.
Nach Abschluss der UPT (2 Jahre) gilt:
- Die Kasse übernimmt keine weiteren UPT-Leistungen.
- Der Patient wechselt in ein praxisindividuelles Recall-System.
- Abrechnung erfolgt wieder über GOZ (z. B. PZR, subgingivale Maßnahmen, Kontrollen).
-> Wenn erneut behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt (z. B. ST ≥ 4 mm + BOP),
kann ein neuer PAR-Antrag gestellt werden.
Digitale Unterstützung bei PAR- und UPT-Behandlungen
Eine leistungsstarke Zahnarztsoftware wie tomedo.Dental optimiert die Parodontitis- und UPT-Behandlung durch zahlreiche Funktionen. Dazu gehören:
- Automatisierte Recall-Systeme mit Erinnerungen per SMS und E-Mail
- Intuitive, moderne Befundgrafiken für PAR-Status, BEV und UPT
- Unterstützte BEMA- und GOZ-Abrechnung mit individuell konfigurierbaren Abrechnungsvorschlägen, die Fehler vermeiden und Zeit sparen
- Umfangreiche Privatabrechnungs-Tools, wie Patientenguthaben-Verwaltung, DATEV-Schnittstelle und Kartenzahlung über arzt-direkt.Pay
