Hygieneplan
Der Hygieneplan in Arztpraxen definiert verbindliche innerbetriebliche Verfahren zur Einhaltung der Hygienestandards sowie zum Schutz vor Infektionen.
Ziele des Hygieneplans
Ziel eines Hygieneplans ist es, Patienten, Beschäftigte und Dritte vor Krankheiten und Infektionen zu schützen sowie die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Klar definierte Maßnahmen geben allen Beteiligten eine handlungssichere Orientierung, um den Hygienestatus im jeweiligen Bereich aufrechtzuerhalten und Infektionen gezielt vorzubeugen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für einen Hygieneplan ergibt sich aus den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (insbesondere § 23 IfSG), dem Medizinprodukte- und Arbeitsschutzrecht sowie den jeweiligen Hygienevorschriften der Bundesländer.
Arztpraxen und Kliniken sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes.
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller Hygienevorgaben sowie für die Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans trägt die Praxisleitung. Einzelne Aufgaben, wie die Ausarbeitung oder Pflege des Hygieneplans, können an entsprechend qualifizierte Mitarbeitende (z. B. hygienebeauftragte MFA) delegiert werden.
Was muss bei der Erstellung des Hygieneplans beachtet werden?
Aktuelle Empfehlungen: KRINKO-Empfehlungen, Merkblätter des RKI, TRBA 250, Herstellerangaben, anerkannte Fachliteratur
Individualität: Der Hygieneplan muss spezifisch auf die eigene Praxis zugeschnitten und aktuell gehalten werden.
Risikoanalyse: Systematische Erfassung aller infektionsrelevanten Bereiche und Tätigkeiten, Bewertung des Risikos für Patienten und Personal sowie Ableitung verbindlicher Maßnahmen zur Minimierung und Kontrolle dieser Risiken.
Was beinhaltet ein Hygieneplan?
Formal ist die Struktur des Hygieneplans nicht festgelegt. Dennoch sollte das Dokument folgende Qualitätsmanagement-Felder enthalten:
- Name des Erstellers und Erstellungsdatum
- Version und Überarbeitungsdatum
- Freigabe (Name und Datum)
Inhaltlich muss ein vollständiger Hygieneplan alle hygienerelevanten Aspekte der Praxis abdecken. Diese gliedern sich in vier zentrale Bereiche:
Personalhygiene
Personalhygiene regelt den Schutz des Personals und die Vermeidung von Keimübertragungen durch Mitarbeiter.
- Händehygiene: Händewaschen, hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Handschuhe tragen sowie Hautpflege.
- Kleidung & Schutzausrüstung: Umgang mit Arbeits- und Bereichskleidung sowie persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz, Atemschutzmaske, Augen-/Gesichtsschutz).
- Impfprävention: Regelmäßige Impfangebote für das Personal im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Postexpositionsprophylaxe: Sofortmaßnahmen bei Nadelstichverletzungen oder Kontamination.
Die Händehygiene ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen.
Umgebungshygiene
Umgebungshygiene umfasst die fachgerechte Reinigung und Desinfektion aller Praxisräume und Ausstattungen. Dazu zählen auch Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Medizinprodukten, die korrekte Verwendung persönlicher Schutzausrüstung sowie der sachgemäße Einsatz von Desinfektionsmitteln gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben.
- Flächenhygiene: Unterscheidung zwischen Reinigung und Desinfektion sowie Festlegung von Intervallen basierend auf dem Infektionsrisiko (z. B. Wartezimmer vs. OP-Bereich).
- Abfallentsorgung: Sicherer Umgang mit Abfällen, insbesondere solchen mit Verletzungs- oder Infektionsrisiko.
Hygiene bei der Patientenbehandlung
Hygiene bei der Patientenbehandlung definiert Maßnahmen vor, während und nach der Behandlung.
- Einsatz von Barrieremaßnahmen: Tragen von Schutzausrüstung zum Schutz von Träger und Patient
- Haut- und Schleimhautantiseptik: Desinfektion je nach Eingriffsregion.
- Zubereitung von Injektions- und Infusionslösungen
- Invasive Maßnahmen: Spezifische Hygienevorgaben für Injektionen, Blutentnahmen, Punktionen, Legen von Gefäßzugängen, Inhalationen, Operationen sowie Wundversorgung und Verbandwechsel.
- Haus- und Heimbesuche: Einhaltung der Basishygiene (Händehygiene und Schutzausrüstung) bei Haus- und Heimbesuchen.
- Risikopatienten: Umgang mit immunsupprimierten Patienten oder Patienten mit übertragbaren Krankheiten (Isolierungsmaßnahmen, spezielle Schutzausrüstung).
Umgang mit Medizinprodukten
Umgang mit Medizinprodukten beschreibt den gesamten Kreislauf der Instrumentenaufbereitung.
- Risikobewertung: Einstufung der Medizinprodukte (unkritisch, semikritisch, kritisch) bestimmt das Aufbereitungsverfahren.
- Aufbereitung: Detaillierte Schritte von der Vorreinigung über die Desinfektion (manuell/maschinell) bis zur Sterilisation und Freigabe.
- Validierung: Nachweis der Wirksamkeit der Aufbereitungsverfahren durch externe Validierung (für maschinelle Aufbereitung verpflichtend) und Routinekontrollen.
Eine Mustervorlage des Hygieneplans für Praxen finden Ärzte unter: https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Mustervorlage_Hygieneplan/CoC_Mustervorlage_Hygieneplan_Arztpraxis_pdf_2024.pdf
Wie wird der Hygieneplan im Praxisalltag integriert?
- Schulung: Alle Mitarbeiter müssen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei inhaltlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Schulungen müssen dokumentiert werden (Teilnehmer, Datum, Inhalt).
- Zugänglichkeit: Der Plan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich sein.
- Aktualisierung: Die Inhalte sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und bei Änderungen (z. B. neue Verfahren, Gesetzesänderungen) anzupassen.
- Dokumentation: Maßnahmen, Reinigungsintervalle und Kontrollen müssen protokolliert werden.
- Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Prüfmechanismen wie Begehungen, Checklisten oder die Einsicht in Dokumentationen helfen, die Einhaltung der Hygienestandards sicherzustellen.
Hygienebeauftragte MFAs entlasten die Praxisleitung erheblich, da sie die Überwachung, Schulung, Dokumentation und Aktualisierung des Hygieneplans übernehmen. Durch ihre Fortbildung kennen sie alle Vorschriften und sichern die Einhaltung der Hygienestandards.
Welche Unterstützungsangebote stehen Praxen zur Erstellung und Umsetzung des Hygieneplans zur Verfügung?
Zur Umsetzung eines wirksamen Hygieneplans in der Praxis stehen gesetzliche Standards, Leitlinien, Merkblätter, Checklisten und Rahmenhygienepläne zur Verfügung. Diese Materialien helfen dem Praxispersonal, die Hygieneanforderungen zuverlässig in den Alltag zu integrieren.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der KBV stellt Praxen umfangreiche Hilfsmittel bereit, darunter:
- Hygieneleitfäden
- Muster-Hygienepläne
- Selbstbewertungsbogen „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“
- Broschüre „Behördliche Überwachung von Arztpraxen“
- Eckpunkte zur externen Aufbereitung von Medizinprodukten
- Übersicht relevanter Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen eine individuelle Hygieneberatung für Praxen an. Über die KV-Landkarte können zuständige KV-Hygieneberater für jedes Bundesland ermittelt werden.
Zusätzliche digitale Tools wie der Praxis Check unterstützen bei der Selbstüberprüfung und Umsetzung von Hygiene- und Medizinprodukteanforderungen.
